Leinenpflicht für Hunde vom 01. April bis zum 15. Juli
Aus gegebenem Anlass weisen wir an dieser Stelle nochmals
darauf hin, dass In § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald
und die Landschaftsordnung (NWaldLG) unter anderem geregelt ist, dass Hunde in
der freien Landschaft in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli (allgemeine
Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine zu führen sind. Ausgenommen sind
Einsätze von Hunden, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshund oder
von der Polizei, der Bundespolizei oder dem Zoll eingesetzt werden. Die freie
Landschaft besteht unter anderem aus den Flächen des Waldes und der übrigen
freien Landschaft, wobei hier die Wege und Gewässer Bestandteil der freien
Landschaft sind. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung stellen eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden
kann.
Ferner wird auf die Beachtung der folgenden Regelung zu § 4
der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde
Brome hingewiesen:
Tiere sind so zu halten, dass Personen, Fahrzeuge und andere
Tiere nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert, belästigt oder
gefährdet werden. Dies gilt auch außerhalb der geschlossenen Ortschaften.
(2) Hundehalter und die mit der Führung und Beaufsichtigung
von Hunden beauftragten Personen sind verpflichtet zu verhüten, dass ihre
Tiere:
außerhalb des befriedeten Eigentums oder Besitzes
unbeaufsichtigt umherlaufen;
Personen oder Tiere – auch in der Feldmark – gefährdend
anspringen oder anfallen;
(3) In sonstigen öffentlichen Anlagen sowie bei öffentlichen
Veranstaltungen sind Hunde an der Leine zu führen. Auf Kinderspielplätze,
Bolzplätze, Friedhöfe und Schulhöfe dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Die Gemeinde Ehra-Lessien hält für ihre Hundebesitzer und deren
Lieblinge sogenannte Doggy-Bags (einen pro Tier) kostenfrei bereit, damit der
Halter die Hinterlassenschaften seiner Tiere einsammeln und entsorgen kann, so
dass andere Spaziergänger nicht auf solche Tretmienen stoßen oder gar
hineintreten.
Sollten Sie noch keinen Doggy-Bag besitzen, erhalten Sie diesen gegen
Bekanntgabe der Hundesteuernummer im Gemeindebüro zu den bekannten
Öffnungszeiten.
Jenny Reissig
Bürgermeisterin
2013-04-24
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