Bitte Ästen zurückschneiden und Straßenreinigung durchführen
Satzungen der
Samtgemeinde Brome regeln Bürgerpflichten
Bitte Ästen zurückschneiden und Straßenreinigung
durchführen
Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass in der
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde
Brome geregelt ist, dass über die Grundstücksgrenze hinausragenede Zweige von
Bäumen und Sträuchern über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m, über
Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m zu beseitigen sind. Trockene Äste sind
vollständig zu entfernen
Desweiteren ist regelt die Verordnung über Art, Maß und
räumliche Ausdehung der Straßenreinigung in der Samtgemeinde u.a., .dass sich
die Reinigungspflicht sich vom Bürgersteig, Seitenstreifen, Gosse etc. bis zur
Straßenmitte erstreckt. Die Reinigung sollte einmal wöchentlich, spätestens bis
samstags, durchgeführt werden
Die Verordnungen können bei der Gemeinde eingesehen werden.
Leider ist wieder verstärkt festzustellen, dass dieser
Bürgerpflicht an vielen Stellen in der Gemeinde nicht ordnungsgemäß
nachgekommen wird. Ich bitte um Einhaltung dieser Pflicht.
Ich danke an dieser Stelle dem Großteil der Bevölkerung die
durch ihr Mitwirken zu einem schönen Ortsbild beiträgt.
Jenny Reissig
Bürgermeisterin
2013-04-24
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