Flurbereinigungsverfahren A 39 - Ehra, Landkreis Gifhorn
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zum Aufklärungs- und Erörterungstermin zum geplanten
Flurbereinigungsverfahren A 39 - Ehra, Landkreis Gifhorn 292
Die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Wolfenbüttel, verfolgt
mit der Planfeststellung A 39, Abschnitt 7, den Neubau der A 39 von Ehra (L
289) bis Wolfsburg (B 188). Das Planfeststellungsverfahren wurde am 09.10.2014 durch
die Nieder-sächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Zentrale Geschäftsbereiche, eingeleitet.
Auf Antrag des Ministeriums für
Inneres und Sport, Referat 63, Braunschweig (Enteignungsbehörde), vom
17.03.2015 wird ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 des Flurbereinigungs-gesetzes
(FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), in den Gemarkungen Ehra-Lessien und
Barwedel eingeleitet.
Ziel des Verfahrens ist, dass das
vom Unternehmensträger benötigte Land für den Neubau der A 39, Abschnitt 7, und
der Verlegung der L 289 und der B 248 rechtzeitig und in richtiger Lage
ausgewiesen wird und die durch das Unternehmen entstehenden Nachteile für die
allgemeine Landeskultur durch eine Neueinteilung der Grundstücke und eine
sinnvolle Verteilung des Ersatzlandes vermieden oder zumindest gemildert werden.
Seitens des Amtes für regionale Landesentwicklung
Braunschweig wurde ein Arbeitskreis gebildet, welcher Vorschläge und Konzepte für die
Planfeststellung A 39 aufgestellt hat.
Das Verfahrensgebiet umfasst eine
Fläche von ca. 1215 ha und hat rd. 110 Teilnehmer. Zur Orien-tierung der
Grundeigentümer hängt eine vorläufige Gebietskarte in den ortsüblichen Bekannt-machungskästen
bzw. in den Mitteilungsblättern aus.
Die Ortslagen Ehra und Lessien
sind nicht in das Verfahrensgebiet eingeschlossen.
Vor Anordnung des
Flurbereinigungsverfahrens sind die voraussichtlich am Verfahren beteiligten
Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten eingehend über das geplante
Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Zu diesem Zweck lade ich nach § 5
Abs. 1 FlurbG alle voraussichtlich beteiligten Grundstücks-eigentümer und Erbbauberechtigten
ein,
am Montag, den 07.12.2015, um 16:00 Uhr,
im Landhotel Heidekrug, Wittinger Str. 1, 38468 Ehra-Lessien,
an dem Aufklärungs- und
Erörterungstermin teilzunehmen.
Von den nicht erscheinenden
Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten wird angenommen, dass sie keine
Anhörung wünschen und mit dem Ergebnis des Anhörungstermins einverstanden sind (§ 134 FlurbG).
Vandrey
Einladung als pdf-Download
Gebietskarte als pdf-Download
2015-11-15
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