5. Teilnehmerversammlung Flurbereinigung Vogelmoor

Einladung als PDF: 2026-03-10 Ladung 5.Teilnehmerversammlung_

 

Amt für regionale Landesentwicklung

Braunschweig

ArL Braunschweig, Friedrich-Wilhelm-Str. 3,

38100 Braunschweig

Flurbereinigung Vogelmoor, Landkreis Gifhorn 301

Az.: 4.1.2 – GF 301 – 03

Braunschweig, den 10.03.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Zur 5.Teilnehmerversammlung am Montag, den 20.04.2026, um 17:00 Uhr,

im Gemeindezentrum, Am Funkberg 5, 38476 Barwedel,

werden alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die

Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

16.03.1976 (BGBl. I 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794),

sind, geladen.

Tagesordnung:

1. Wahl von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied nach § 21 FlurbG,

2. Sachstandsbericht zum Flurbereinigungsverfahren

4. Informationen zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes

3. Anfragen und Anregungen

Teilnehmer sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die im Anhang

zum Flurbereinigungsbeschluss vom 16.06.2017 (Verzeichnis der Verfahrensflurstücke) und den Änderungen

nach § 8 FlurbG aufgeführt sind. Bestehen bei einem zum Wahltermin erscheinenden Teilnehmer Zweifel an

seiner Wahlberechtigung, so muss dieser auf Verlangen eine Befugnis nachweisen (z.B. durch Vorlage eines

Grundbuchauszuges in Verbindung mit dem Personalausweis).

Die Mitglieder des Vorstandes werden unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde – Amt für regionale Landes-

entwicklung Braunschweig – nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes von den im Wahltermin

anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3

FlurbG).

Die Wählbarkeit ist nicht auf den Kreis der Teilnehmer beschränkt, d.h. es können auch Personen gewählt werden,

die nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind.

Jeder anwesende abstimmungsberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleichgültig, ob

sein Stimmrecht auf seiner Eigenschaft als Teilnehmer oder auf seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter beruht.

Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

Soweit sich Teilnehmer durch Bevollmächtigte vertreten lassen, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei

der die Unterschrift öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Ein Nachreichen der Vollmacht ist nicht

zulässig.

Vollmachtsformulare können vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig angefordert werden

(Adresse siehe oben).

Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder macht er nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch, können nachträgliche

Einwendungen gegen gefasste Beschlüsse nicht mehr vorgebracht werden.

Vandrey

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