öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsplanes Vogelmoor
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes
In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Vogelmoor, Landkreis Gifhorn 301 wird der Flurbereinigungsplan bekannt gegeben und vorgelegt.
Jeder Teilnehmer des Verfahrens bekommt einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Der textliche Teil des Flurbereinigungsplanes liegt in der Zeit
vom 03.08.2026 bis 07.09.2026
während der Sprechzeiten
– im Gemeindezentrum Barwedel, Am Funkberg 5, 38746 Barwedel
– im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig nach telefonischer Absprache
(0531-484 2101), Wilhelmstraße 3, Raum 208, 38100 Braunschweig
zur Einsichtnahme für alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens aus.
Weiterhin liegt der Flurbereinigungsplan zur Einsichtnahme für alle betroffenen Beteiligten am
Montag, den 07. September 2026 von 10.30-12.30 und 14.00-15.30 Uhr
Im Gemeindezentrum Barwedel, aus.
In dieser Zeit sind Angehörige des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Erläuterung und Auskunftserteilung anwesend.
Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan werden nur dann berücksichtigt, wenn sie in einem Anhörungstermin vorgebracht werden (Ausschlusstermin nach § 59 Abs.2 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung vom 16.03.1976 -BGBl I S. 546-, zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 -BGBl. I S. 2794-).
Der Anhörungstermin findet am
Montag, den 07. September 2026 um 16.00 Uhr
im Gemeindezentrum Barwedel, statt.
Nach §114 u. 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von den Beteiligten, die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, angenommen wird, dass sie mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind.
Soweit sich Grundstückseigentümer – auch Miteigentümer oder Erbbauberechtigte – durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen letztere eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf ihre Gültigkeit. Vollmachtsvordrucke sind auf der Internetseite des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig (http://www.arl-bs.niedersachsen.de —> Förderung und Projekte —> Flurbereinigung) als Downloadversion verfügbar.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass diejenigen Beteiligten, die mit der für sie vorgesehenen Abfindung und mit dem Flurbereinigungsplan einverstanden sind, nicht zum Anhörungstermin erscheinen brauchen.
Martin Rott
Hier finden Sie das Originaldokument als pdf: öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsplanes Vogelmoor
