Allgemeine Information zur Haltung von Nutztieren

Allgemeine Information zur Haltung von Nutztieren

Der Rat der Gemeinde Ehra-Lessien hat sich in seiner Sitzung am 23.08.2023 mit der Hundesteuersatzung beschäftigt. Im Zuge dieser Beratungen wurde auch über die Haltung von diversen Nutztieren gesprochen und es wurde empfohlen die Bürgerinnen und Bürger über die Hobby-Haltung von Nutztieren zu informieren:

 

Die Haltung von Nutztieren (u.a. auch Bienen, Pferde, Geflügel, Tauben, Ziegen etc.) ist grundsätzlich beim Landkreis Gifhorn mit einem Bestandsbogen zu melden. Anschließend erhält jeder Halter eine Registriernummer.
Eine Auflistung aller meldepflichtigen Tiere finden Sie auf der Homepage des Landkreises Gifhorn unter https://www.gifhorn.de/buergerdienste/dienstleistungen-a-z/detailansicht-dienstleistungen/?no_cache=1&L=0&tx_iteboverwaltung%5Bdienstleistungid%5D=7

Neben der Meldung der gehaltenen Tiere ist es wichtig, auf die vorgeschriebenen Impfungen zu achten. Dies betrifft insbesondere auch die immer beliebter werdende Haltung von Hühnern in Privatgärten. Hier ist die Newcastle desease Impfung (besser bekannt als atypische Geflügelpest) gesetzlich vorgeschrieben.

Bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und auch Geflügel (außer Tauben) besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hier ist eine gesonderte Anmeldung der Tiere durch den Halter vorzunehmen. Die Verpflichtung zur Meldung gilt ab dem ersten Tier. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Niedersächsische Tierseuchenkasse unter https://www.ndstsk.de/

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